Meine Rede zum Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte

24.05.2024

TOP 33: Wir setzen uns weiterhin für einen bundesweiten Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte ein
Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

studentische Beschäftigte an Hochschulen sind unabkömmlich. Sie sorgen mit ihrer Arbeit dafür, dass ein Studium abwechslungsreich gestaltet, Klausuren frühestmöglich korrigiert und Tutorien angeboten werden können. Sie leisten jährlich einen enormen Beitrag für die Bildungseinrichtungen. Die Bildungseinrichtungen profitieren somit von der geleisteten Arbeit der Studentinnen und Studenten.

Um sie auch in ihren Rahmenbedingungen des Beschäftigungsverhältnisses zu stärken, fanden in den vergangenen Monaten viele Gespräche statt, u.a. zwischen Tarifgemeinschaft der Länder und den Gewerkschaften. Es wurde ein TV Stud seitens der Beteiligten gefordert und dieser kam leider nicht zustande. Dennoch gibt es weitere Verhandlungen, die Regelvertragslaufzeit und ein Mindestentgelt, das in begründeten Fällen über- oder unterschritten werden kann.

Ab Sommer 2024 beträgt das Mindestentgelt 13,25 pro Stunde und ab dem Sommersemester 2025 wird es auf 13,98 Euro erhöht.

Uns bleibt auch weiterhin wichtig, dass sich die Verhältnisse der studentischen Beschäftigten verbessern.

Wie wir bereits im Koalitionsvertrag gemeinsam mit den Grünen aufgeführt haben, werden wir uns für faire und gute Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte einsetzen. Genau wie die Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Thüringen dies ebenfalls in ihren Koalitionsverträgen festgehalten haben. Wir hatten in der Plenarsitzung im Juli letzten Jahres ausführlich die Notwendigkeit debattiert. Mein Kollege Herr Pender hat in seiner Rede alle Argumente aufgeführt.

Unser Anliegen bleibt es, dass sich durch Einführung eines eigenen Tarifvertrages eine Verbesserung der Situation für Studierende bundesweit herbeiführen lässt! Wir streben weiterhin einheitliche Arbeitsbedingungen zwischen den Bundesländern an, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden und nicht zusätzlichen Verwaltungsaufwand herbeizuführen. Wir dürfen jedoch trotzdem nicht versuchen, unser Ding hier allein durchzuziehen und Vereinbarungen nur für Schleswig-Holstein zu ändern.

Es wurde kritisiert, dass Studierende sich nicht immer ihrer Rechte bewusst seien und es deshalb zum Teil zu Arbeitsrechtsverletzungen komme. Hier sind wir bereits am Ball. Das Wissenschaftsministerium kümmert sich momentan darum, die arbeitsrechtlichen und gesetzlichen Regelungen der studentischen Beschäftigten zusammenstellen und mit besonderem Augenmerk auf deren Rechte aufzuarbeiten. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern. Eine aufgearbeitete Zusammenstellung wird zum Wintersemester 2024/25 vorliegen. Sie sehen, auch hier ist die Politik tätig.

Umso wichtiger ist es, dass wir hier am Ball bleiben und mit den Verantwortlichen in den Ländern und der Bundesregierung im Gespräch bleiben, so dass in der nächsten Tarifrunde bessere Bedingungen für die studentischen Beschäftigten herbeigeführt werden. Wir sollten und werden uns daher weiterhin in der Tarifgemeinschaft der Länder für einen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte einsetzen.

Vielen Dank.