Meine Rede zum Digitalfunk BOS - für unser aller Sicherheit!

20.06.2024

Es gilt das gesprochene Wort!


Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,
wofür steht der Digitalfunk BOS überhaupt? Der Digitalfunk BOS steht für unser aller Sicherheit!

Denn der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – kurz BOS – wird für die Kommunikation von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und anderen Sicherheitsbehörden in Deutschland verwendet. Er bietet allen Beteiligten eine sichere, zuverlässige und abhörsichere Kommunikation, die für den Einsatz in Not- und Krisensituationen unerlässlich ist.

Das Netz des Digitalfunks BOS ist darauf ausgelegt, auch in Krisensituationen stabil zu bleiben, während herkömmliche Mobilfunknetze überlastet sein können. Es bietet eine starke Verschlüsselung, um sicherzustellen, dass die Kommunikation nicht abgehört werden kann. Dadurch können unterschiedliche Organisationen problemlos miteinander kommunizieren, was besonders bei Großschadenslagen wichtig ist.

Daher frage ich mich ernsthaft, wie kann es sein, das nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um unsere Sicherheit, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten?

Ohne ausreichende Finanzierung können Wartungen und der Betrieb des Netzes beeinträchtigt werden, was die Kommunikationsfähigkeit unserer Sicherheitskräfte einschränkt.


In den letzten Jahren haben Bund und Länder die sogenannte Breitbrandstrategie für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben („BOS“) erarbeitet. Dabei ist die Entwicklung der einsatzkritischen Sprach- und Datenkommunikation hin zu einem selbstverwalteten Breitbandnetz, welches hoch verfügbar und ausfallsicher ist, angestrebt.

Die Aufbaufinanzierung für das erforderliche Kernnetz soll nach Auffassung der Länder - wie das bestehende Digitalfunknetz - auf dem hierzu im Jahre 2007 geschlossenen Verwaltungsabkommen basieren. Allerdings stellte die Bundesregierung bei einem Bund-Länder-Treffen auf Staatssekretärsebene am 25. Oktober 2023 ihre Verpflichtung beziehungsweise Bereitschaft zu der vorbezeichneten Kernnetzfinanzierung in Frage.

Für 2024 besteht eine Verpflichtung des Bundes, einen Anteil von 415 Millionen Euro für die Finanzierung des Digitalfunks zur Verfügung zu stellen, jedoch waren nach einer Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss des Bundestags im Entwurf des Haushaltsplans lediglich 284 Millionen Euro vorgesehen. Es bestand somit eine Deckungslücke in Höhe von 131 Millionen Euro. Dies stellt eine eindeutige Abkehr des Bundes von dem zur Finanzierung des Digitalfunks abgeschlossenen und bewährten Verwaltungsabkommen dar.

Ohne eine ausreichende Finanzierung ist jedoch die Kommunikationsfähigkeit der Einsatz- und Rettungskräfte bundesweit unmittelbar gefährdet.

Trotz erfolgter Deckungszusage des Bundesministeriums des Innern in der Hauptkonferenz der Innenministerkonferenz im Dezember 2023 für den Betrieb des Digitalfunks für 2024 in Höhe von 415 Millionen Euro ist eine Finanzierung derweil in keiner Weise sichergestellt, da gemäß einer Protokollnotiz laut dem Bundesinnenministerium eine Umplanung der noch vorhandenen „Ausgabenreste“ notwendig sei.

Eben diese Ausgabenreste sind jedoch allesamt bereits zweckgebunden. Der aktuelle Haushaltsplan des Bundes sieht weiter auch keine Mittel für den Ausbau des Kernnetzes vor. Damit droht auch das seit 2022 laufende Vergabeverfahren für die Umsetzung des Breitband-Kernnetzes zu scheitern. Es ist also vor dem Hintergrund der fundamental veränderten Sicherheitslage, den derzeitig enormen Herausforderungen des Zivilschutzes, den Entwicklungen im Rettungswesen auf Grund der demografischen Entwicklung und dem zeitgleichen Fachkräftemangel sowie der in zunehmender Zahl vorkommenden Extremwetterlagen notwendiger denn je, dass der Bund wenigstens seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.

An welchen Punkten soll hier also gespart werden? Immer wieder erleben wir, wie wichtig es ist, unsere Behörden gegen Abhörversuche zu schützen und ein eventuell unbefugtes Abfangen oder gar umverteilen von Aufgaben im Krisenfall zu vermeiden. Ich möchte mir gar nicht all die Szenarien ausmalen, die möglich wären, wenn wir hier nicht mit ausreichender Finanzierung an der Weiterentwicklung und Stärkung des Digitalfunks BOS weiterarbeiten können.

In der Annahme einer Finanzierung des zunächst anstehenden Kernnetzaufbaus auf Grundlage des VwA, zum Aufbau und zur Finanzierung, des Digitalfunks BOS haben die Länder keine eigenen Haushaltsmittel eingeplant. Sollte es also keine finanzielle Zusicherung des Bundes geben, besteht die Gefahr, dass es in den Ländern sowie bei den kommunalen Trägern zu Eigenentwicklungen im Breitbandbereich kommt, die ein späteres geeintes Vorgehen erschweren oder ausschließen.

Damit lässt sich erkennen, dass das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Ziel, mittels des gemeinsam erarbeiteten 4-Phasen-Modells ein einheitliches Breitbandnetz aufzubauen, akut gefährdet ist.

Daher bitte ich die Landesregierung, sich auf Bundesebene und insbesondere im Bundesrat weiter dafür einzusetzen, dass die Finanzierung für die Errichtung, den Betrieb und die Fortentwicklung des Digitalfunks der Behörden und Organisationen (BOS) mit Sicherheitsaufgaben einschließlich eines Breitbandkernnetzes für die BOS sichergestellt wird.