Land fördert erstmals Tourismusbetriebe, die Insekten Lebensraum schaffen

15.08.2023

Die neue Förderrichtlinie "Biodiversität im Tourismus", über die für 2023 insgesamt 150.000 Euro bereitgestellt werden, ist seit 15. August in Kraft. Fast die Hälfte aller Tier- und Pflanzenarten Schleswig-Holsteins steht auf Roten Listen. Hier können besonders Campingplätze, gastronomische Betriebe und andere touristisch genutzte Flächen zu einer insektenfreundlichen Umgebung umgestaltet werden. Denn bunte Blühwiesen und –streifen werden auch bei Touristen immer beliebter.


Neben Campingplätzen und anderen Beherbergungsbetrieben gilt das Angebot auch für lokale Tourismusorganisationen. Förderfähig sind unter anderem so genannte Insektenhotels oder andere Nistmöglichkeiten für Insekten, wie offene Sandbodenflächen oder das Anbringen von Vogel- und Fledermausnistkästen als Bestandteil eines Gesamtprojekts. Auch der Austausch von herkömmlichen Außenbeleuchtungen gegen insekten- und fledermausverträglichere Lichter oder die Errichtung naturnaher Kleingewässer wird mit bis zu 80 Prozent gefördert.