Geschlossenheit und Verantwortung für den Haushalt 2024

20.03.2024

Aufgrund der anhaltenden Rezession liegen wir mit unseren Steuereinnahmen aktuell deutlich hinter den noch vor 2 Jahren prognostizierten Werten. Die vorherrschende Stagnation bei den Steuereinnahmen zwingt uns dazu, mit etwa den gleichen Steuereinnahmen wie im Jahr 2022, für den aktuellen Haushalt, auszukommen. Das heißt, dass wir mit einer halben Milliarde Euro weniger Einnahmen auskommen müssen, als noch vor 18 Monaten geschätzt wurde.


Gleichzeitig steigen unsere Ausgaben: allein die Zinsausgaben haben sich fast verdoppelt, von 350 Millionen Euro im Jahr 2022 auf jetzt erwartete 600 Millionen Euro.


Den größten Ausgabenblock nehmen die Personalausgaben ein. Hier wurden ganz bewusst 2000 neue Personalstellen geschaffen, um 100 Prozent Unterrichtsversorgung zu gewährleisten und die Sicherheit bei uns im Land, sowie das Funktionieren unseres Rechtssystems sicherzustellen.


Wir haben versucht trotz stagnierender Steuereinnahmen und steigender Zins- und Personalkosten einen für unser Land guten Haushaltsplan für 2024 zu entwickeln. Dank der im Mai letzten Jahres verhängten Haushaltssperre von der Landesregierung konnten wir erste Einsparungen vornehmen und so die Bedingungen für 2024 verbessern. Der Haushalt 2024 gelang, weil die Landesregierung mit Sparmaßnahmen im dreistelligen Millionenbereich von über 100 Millionen Euro aktiv gegensteuert. Und der Haushalt 2024 gelang auch deshalb, weil bei ganz vielen Positionen der Ausgabenanstieg gedeckelt wurde.


Im Haushalt 2024 auch enthalten, sind Maßnahmen aus dem Corona-Notkredit. Diese entsprechen allesamt genau dem Maßnahmenpaket, das der Landtag 2020 mit den Stimmen aller Fraktionen für geeignet angesehen hat, um der Corona-Pandemie zu begegnen.


Zu prüfen war, ob die Inanspruchnahme des Corona-Notkredits im Jahr 2024 dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestelltem Grundsatz der Jährlichkeit und Jährigkeit genügt. Diese Prüfung wurde durchgeführt und in dem gemeinsamen Notkreditantrag von CDU, Grünen und SSW kamen wir zum Ergebnis, dass die Notkreditinanspruchnahme von insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Bewältigung von Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Ostsee-Sturmflut im Jahr 2024 nicht aus dem laufenden Haushalt finanziert werden kann.


Wir haben alle nötigen Prüfungen vorgenommen, um dem Vorwurf der Opposition, dass dieser Haushaltsentwurf verfassungswidrig ist, entgegenzuwirken. Aufgrund von Wirtschaftskrise, steigenden Zinsen und hoher Inflation haben wir es mit einer extrem schwierigen Situation im Haushalt zu tun. Die notwendigen Maßnahmen zur Krisenbewältigung lassen sich deshalb nur mittels Notkredit finanzieren.

 

 

 

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